rechtsanwalt.offenbach@yahoo.de

 

Allgemeine Mandatsbedingungen von Rechtsanwaltskanzlei Ponomarjova  (Stand 09/ 2010)

 

§ 1 Geltungsbereich

a)Diese allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge, die zum Gegenstand: rechtliche Beratung, Geschäftsbesorgung und Prozessführung durch die Rechtsanwaltskanzlei Ponomarjova (nachfolgend Rechtsanwältin) an die Mandantin/den Mandanten (nachfolgend Mandant) haben.

b) Der Geltungsbereich dieser allgemeinen Mandatsbedingungen erstreckt sich auch auf alle zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen der Rechtsanwältin und dem Mandanten.

c) Die Einbeziehung anderer allgemeiner Geschäftsbeziehungen bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

d)  Es gilt jeweils die aktuellste Fassung der allgemeinen Mandatsbedingungen. Bei bestehenden Mandatsbedingungen, gilt die aktuellste Fassung nur dann, wenn der Mandant nicht widerspricht. Der Mandant wird über die Änderungen und seine Widerspruchsrechte in Kenntnis gesetzt.

 

§ 2 Mandatsverhältnis und Leistungen

a) Gegenstand des Auftrages ist die zwischen den Parteien vereinbarte Tätigkeit. Ein Erfolg wird nicht geschuldet. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist unzulässig.

b) Die Rechtsanwältin ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur verpflichtet, wenn der Mandant einen darauf gerichteten Auftrag erteilt hat und die Rechtsanwältin diesen angenommen hat.

c) Beratung am Telefon durch kostenpflichtige Hotline 2,99/Minute ink. 19% MwSt aus dem deutschen Festnetz (Telekom usw.);  ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetz. Die Beratung erfolgt zu folgenden Rechtsgebieten: Familienrecht, allgemeines Vertragsrecht, Mietrecht, Internetrecht, Arbeitsrecht, Ausländerrecht (kein Asylrecht), Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht,  Immobilienrecht. Die Beratung erfolgt nur zum deutschen Recht. Dem Mandanten steht es frei zu wählen, ob die Rechtsberatung in russischer oder deutscher Sprache erfolgen soll.

d) Beratung am Telefon ohne 0900-Nummer. Die Beratung erfolgt zu folgenden Rechtsgebieten: Familienrecht, allgemeines Vertragsrecht, Mietrecht, Internetrecht, Arbeitsrecht, Ausländerrecht (kein Asylrecht), Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht,  Immobilienrecht, Sozialrecht. Die Beratung erfolgt nur zum deutschen Recht. Dem Mandanten steht es frei zu wählen, ob die Rechtsberatung in russischer oder deutscher Sprache erfolgen soll.

e) Beratung per E-Mail. Die Beratung erfolgt zu folgenden Rechtsgebieten: Familienrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Internetrecht, Arbeitsrecht, Ausländerrecht (kein Asylrecht), Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht,  Immobilienrecht, Sozialrecht. Die Beratung erfolgt nur zum deutschen Recht. Dem Mandanten steht es frei zu wählen, ob die Rechtsberatung in russischer oder deutscher Sprache erfolgen soll.

f) Besorgung von Apostillen oder Vorbeglaubigung zwecks Vorbereitung einer Legalisation auf deutsche und ausländische Urkunden.

g) Besorgung von notariell beglaubigten Fotokopien von deutschen und ausländischen Urkunden.

h) Erstellung von Schriftstücken (Vollmacht, Erklärungen) in russischer Sprache und Besorgung einer Unterschriftsbeglaubigung bei einem deutschen Notar.

 

§ 3 Vertragsschluss und Vergütung

a) Das Mandatsverhältnis kommt durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht oder mündlichen Auftrag zustande. Sendet der Mandant unverlangt eine Vollmacht zu, kommt das Mandatsverhältnis erst dann zustande, wenn die Rechtsanwältin an den Mandanten eine schriftliche Mandatsbestätigung übersandt hat.

b) Die Vergütung der Rechtsanwältin wird grundsätzlich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes (RVG) in der jeweils gültigen Fassung, sowie nach dem jeweiligen Gegenstandswert oder nach einer gesonderten Vergütungsvereinbarung bestimmt.

c) Die Rechtsanwältin ist berechtigt gemäss § 9 RVG jederzeit einen angemessenen Vorschuss zu verlangen und die Aufnahme oder die Fortsetzung der Tätigkeit von ihrer Bezahlung abhängig zu machen.

d) Bei Beratung durch 0900-Nummer, kommt der Vertrag zustande, wenn der Mandant mit der Rechtsanwältin verbunden wird. Für die Beratung fallen Kosten in Höhe von 2,99/Minute ink. 19% MwSt aus dem deutschen Festnetz (Telekom usw.);  ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetz, an. Die Abrechnung erfolgt über die Telefonrechnung des Mandanten.

e) Bei Beratung am Telefon ohne 0900-Nummer, ruft der Mandant auf der angegebenen Festnetznummer in der Kanzlei an und schildert vorab sein Anliegen. Die Anwältin teilt dem Mandanten mit, welche Beratungsgebühr der individuelle Fall auslöst. Mit Zahlungseingang kommt der Vertrag zustande und es erfolgt eine Beratung am Telefon. Für eine zivilrechtliche Erstberatung (mündlicher Rat oder Auskunft an einen Verbraucher) dürfen Kosten in Höhe von 190,00 € zzgl. Telekommunikationspauschale in Höhe von 20,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer von derzeit 19 %, nicht überschritten werden.

Der Mandant kann das Beratungshonorar:

- per Überweisung auf das Geschäftsgirokonto der Rechtsanwältin Ponomarjova, SPK Langen-  Seligenstadt, Konto 103 288 932, BLZ 506 521 24 zu überweisen;

- per PayPal an die E-Mail:  rechtsanwalt.offenbach@yahoo.de

Im Einzelfall ist eine Abrechnung über die Rechtsschutzversicherung möglich. In diesem Fall holt der Mandant eine Deckungszusage bei seiner Rechtsschutzversicherung in Eigenregie ein. Mit Eingang der Deckungszusage bei der Rechtsanwältin kommt der Beratungsvertrag zustande. Ferner befreit der Mandant die Rechtsanwältin ausdrücklich von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung. Wird die Rechtsanwältin mit der Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtschutzversicherung beauftragt, löst dies Kosten aus. Die Kosten werden nach dem jeweiligen Gegenstandswert für außergerichtliche Vertretung fällig.

f)  Bei Beratung per E-Mail sendet der Mandant seine Anfrage per E-Mail. Die Rechtsanwältin sendet kostenlos ein verbindliches Preisangebot an den Mandanten. Ferner teilt die Rechtsanwältin die Dauer der Bearbeitung mit. Nimmt der Mandant das Angebot für die Beratung per E-Mail, durch Zahlung der Beratungskosten, an, kommt der Vertrag zustande. Die Beratung per E-Mail ist eine schriftliche Beratung gemäß Nr. 2100 oder 2101 VV RVG (Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Die Beratungskosten werden anhand des Gegenstandswertes berechnet. Nach Zahlungseingang, erfolgt die Beratung per E-Mail.

Der Mandant kann das Beratungshonorar:

- per Überweisung auf das Geschäftsgirokonto der Rechtsanwältin Ponomarjova, SPK Langen-Seligenstadt, Konto 103 288 932, BLZ 506 521 24 zu überweisen;

- per PayPal an die E-Mail:  rechtsanwalt.offenbach@yahoo.de

Im Einzelfall ist eine Abrechnung über die Rechtsschutzversicherung möglich. In diesem Fall holt der Mandant eine Deckungszusage bei seiner Rechtsschutzversicherung in Eigenregie ein. Mit Eingang der Deckungszusage bei der Rechtsanwältin kommt der Beratungsvertrag zustande. Ferner befreit der Mandant die Rechtsanwältin ausdrücklich von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung. Wird die Rechtsanwältin mit der Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtschutzversicherung beauftragt, löst dies Kosten aus. Die Kosten werden nach dem jeweiligen Gegenstandswert für außergerichtliche Vertretung fällig.

g) Zwecks Besorgung einer Apostille oder Vorbeglaubigung für eine Legalisation auf deutsche oder ausländische Urkunden, sendet der Mandant die Urkunde vorab per E-Mail oder Fax an die Rechtsanwältin zu und teilt mit für welches Land die Apostille oder Vorbeglaubigung erforderlich ist. Die  Rechtsanwältin teilt, dem  Mandanten verbindlich mit, welche Kosten im Rahmen der gewünschten Besorgunsgtätigkeit entstehen. Durch Zahlung des Betrages, kommt der Besorgungsvertrag zustande. Der Mandant übersendet an die Rechtsanwältin die Urkunde im Original. Die Anwältin besorgt gemäss der Beauftragung eine Apostille bzw. eine Vorbeglaubigung und übersendet an den Mandanten die beglaubigte Urkunde per Einschreiben mit Rückschein.

h) Zwecks Besorgung von notariell beglaubigten Fotokopien von deutschen und ausländischen Urkunden, sendet der Mandant die Urkunde vorab per E-Mail oder Fax an die Rechtsanwältin zu und teilt mit welche Anzahl an beglaubigten Fotokopien benötigt wird. Die  Rechtsanwältin teilt, dem  Mandanten verbindlich mit, welche Kosten im Rahmen der gewünschten Besorgunsgtätigkeit entstehen. Durch Zahlung des Betrages, kommt der Besorgungsvertrag zustande. Der Mandant übersendet an die Rechtsanwältin die Urkunde im Original. Die Anwältin besorgt gemäss der Beauftragung notariell beglaubigte Fotokopien und übersendet an den Mandanten diese zusammen mit den Urkunde im Original per Einschreiben mit Rückschein.

i) Zwecks Erstellung von Schriftstücken (Vollmacht, Erklärungen, Versicherungen an Eides Statt, Generalvollmachten) in russischer Sprache und Besorgung einer Unterschriftsbeglaubigung bei einem deutschen Notar, teilt der Mandant der Rechtsanwältin per E-Mail oder Fax mit, welchen Inhalt das Schriftstück enthalten muss. Die Rechtsanwältin sendet dem Mandanten ein verbindliches Angebot zu. Durch Zahlung des Betrages kommt der Vertrag zustande. Nach Erstellung des Schriftsückes, übersendet die Rechtsanwältin dieses an den Mandanten. Nach Freigabe durch den Mandanten, teilt dieser mit, wann und wo er einen Notarterim wünscht. Die Rechtsanwältin koordiniert die Unterschriftsbeglaubigung zwischen dem jeweiligen Notar und dem Mandanten.

 

§ 4 Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht

a)Widerrufsbelehrung

Der Mandant kann seine Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angaben von Gründen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten der Rechtsanwältin im Sinne von Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch), sowie der Pflichten der Rechtsanwältin gemäss § 312 e Absatz 1 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Rechtsanwältin Ponomarjova

Platanenstrasse 3

63179 Obertshausen

rechtsanwalt.offenbach@yahoo.de

Fax: 06104 – 94 59 96

 

b) Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (zum Beispiel Zinsen) herauszugeben. Kann der Mandant an die Rechtsanwältin die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Mandant an die Rechtsanwältin ggf. Wertersatz leisten. Für den Mandanten kann das Vorbenannte zur Erfüllung seiner vertraglichen Zahlungsverpflichtung, betreffenden den Zeitraum bis zum Widerruf, führen.  Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mandanten mit der Absendung seiner Widerrufsbelehrung, für die Rechtsanwältin mit deren Empfang.

 

c) Besonderer Hinweis

Das Widerrufsrecht des Mandanten erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihrem ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor der Mandant sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Bei Beratung per E-Mail erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Mandant mit der sofortigen Bearbeitung einverstanden ist und auf sein Widerrufsrecht verzichtet.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

 

§ 5 Aufrechnung und Abtretung

a) Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Rechtsanwältin ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

b) Die Kostenerstattungsansprüche und andere Ansprüche des Mandanten gegen: Gegner, Justizkasse, sonstige erstattungspflichtige Dritte, werden in Höhe der Kostenansprüche der Rechtsanwältin an diese durch den Mandanten abgetreten.  Die Rechtsanwältin ist berechtigt, die Abtretung des Mandanten dem Zahlungspflichtigen im Namen des Mandanten mitzuteilen. Kommt der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Rechtsanwältin nach und gerät insbesondere  nicht in Verzug , wird die Rechtsanwältin die abgetretenen Ansprüche nicht einziehen.

 

§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz

a) Die beratende Rechtsanwältin  unterliegt von Gesetzeswegen einer Schweigepflicht bezüglich sämtlicher Informationen, die ihr bei der Bearbeitung des Mandates zur Kenntnis gelangen.  Die Weitergabe an Dritte darf nur mit Einwilligung des Mandanten erfolgen.

b) Im Falle einer Beratung per E-Mail, wird der Mandant darauf hingewiesen, dass seine persönlichen Daten verarbeitet werden. Erhält die Anwältin die  Anfrage mit unverschlüsselten E-Mails, erfolgt die Rückantwort auch in unverschlüsselter Form. Diese Übermittlungsform ist mit einem Verlust an Vertraulichkeit und Sicherheit verbunden. Der Mandant wurde damit auf die eingeschränkte Sicherheit im E-Mailverkehr hingewiesen. Die Rechtsanwältin arbeitet mit elektronischen Übermittlungsverfahren, die keine verschlüsselte Übermittlung, Versendung und Empfang von Dokumenten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ermöglichen.

 

§ 7 Haftung

Die Haftung der Rechtsanwältin ist auf einen Betrag in Höhe von 250.000,00 € beschränkt, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, wenn die Rechtsanwältin die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

 

§ 8 Rechtsschutzversicherung

a) Der Schriftwechsel, insbesondere Deckungsanfragen, mit der Rechtsschutzversicherung des Mandanten stellt einen gesonderten Auftrag dar und ist grundsätzlich nicht mit dem Honorar abgegolten.

b) Dem Mandanten ist bekannt, dass er unabhängig von einer vorliegenden Deckungszusage seiner Rechtsschutzversicherung, Kostenschuldner bleibt. Die Rechtsanwältin ist somit auch bei Vorliegen einer Deckungszusage berechtigt, ihre Vergütung bei dem Mandanten einzufordern.

 

§ 9 Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Der Mandant wird auf die Möglichkeit der Beratungs-und Prozesskostenhilfe hingewiesen, wenn dieser die Voraussetzung für die Gewährung erfüllt. Wird dem Mandanten Prozesskostenhilfe gewährt und unterliegt der Mandant in einem Rechtsstreit, trägt die Staatskasse keine Kosten der Gegenseite.

 

§ 10 Arbeitsgerichtliches Verfahren

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass bei erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren keine Kostenerstattung findet.

 

§ 11 Kündigung und Abrechnung

a) Der Mandant kann das Vertragsverhältnis jederzeit kündigen. Der Rechtsanwältin steht auch ein Kündigungsrecht zu.

b) Im Falle einer Kündigung, werden nach Erhalt dieser, die noch nicht abgerechneten Leistungen gegenüber dem Mandanten abgerechnet und fällig.

c) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

§ 12 Gerichtsstand und Rechtswahl

Soweit rechtlich zulässig, wird als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis  Offenbach am Main gewählt. Sämtliche aus dem Mandatsverhältnis stammende Streitigkeiten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine der obigen Bestimmungen Lücken aufweisen, rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder lückenhaften Bestimmungen, tritt eine Bestimmung in Kraft, die dem Willen der Parteien entspricht.

ENDE DER MANDATSBEDINGUNGEN